Allgemeine Geschäftsbedingungen für TGA - Berechnung
1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma
RR – ENGINEERING, Markt Straße 31, 50968 Köln
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie werden nicht Vertragsbestandteil.
Schriftverkehr über den E-Mail und Fax wird als rechtsverbindlich anerkannt.
RR – ENGINEERING ist berechtigt die gesamten beauftragten Leistungen, bzw. Teile davon,
sowie die Rechnungslegung von Dritten ausführen zu lassen.
2 Angebote
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind, oder von uns eine Rechnung ausgestellt wurde.
Aufträge können seitens des Auftraggebers nur solange gekündigt werden
bis von RR – ENGINEERING mit der Bearbeitung begonnen wurde.
3 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungserstellung erfolgt mit Zusendung der Berechnungsunterlagen an den Auftraggeber.
Abschlagszahlungen sind möglich. Eventuell erforderliche Nachbearbeitungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Einbehaltung der Rechnungssumme. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig.
4 Haftungsbeschränkung
RR - ENGINEERING haftet nur für Schäden die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Vor Umsetzung der Berechnungen in einem Bauvorhaben sind sie vom Auftraggeber zu prüfen.
Eine über die Honorarsumme hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
5 Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen der Firma RR – ENGINEERING bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in dessen Eigentum.
6 Lieferung
Die Lieferung der Berechnungen und die Rücksendung der unserer Firma übergebenen Unterlagen
sind für den Auftraggeber frei, soweit nichts anderes vereinbart. Die Versendung der Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
7 Datenschutz
Unserer Firma übergebene Daten können zur Nachbearbeitung gespeichert werden. Sie werden nach
einer Wartezeit gelöscht und wenn mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinem Dritten, der nicht mit der Bearbeitung der Leistungen beauftragt ist zur Verfügung gestellt.
8 Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und RR - ENGINEERING gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Bedingungen gelten mit Bestätigung des Auftrages als angenommen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die
hierfür vorgesehen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen der AGB führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten AGB. Soweit rechtlich zulässig ist alleiniger Gerichtstand Köln.
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